Eigenkontrolle oder Eigenverantwortung?
Ich werde demnächst ein kleines Cafe eröffnen – muss ich tatsächlich ein HACCP-Konzept erstellen?
Eigenverantwortung
Die Hauptverantwortung, und damit auch die gesetzlich geregelte Eigenverantwortung, für die Sicherheit eines Lebensmittels liegt immer beim Inhaber, der im juristischen Sinne auch Lebensmittelunternehmer ist. Wie können Sie dieser Eigenverantwortung gerecht werden?
Der Lebensmittelunternehmer hat hierzu ein Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten, das auf einer Gefahrenanalyse beruht und durch geeignete Kontrollmaßnahmen sichert, dass gesundheitliche Gefahren für Gäste sicher vermieden werden können. Bitte beachten Sie: Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörde ersetzen die Eigenkontrollen des Lebensmittelunternehmers jedoch nicht.
Eigenkontrolle und Dokumentation
Die Maßnahmen der Eigenkontrolle sind in geeigneter Weise zu organisieren und zu dokumentieren. Dazu sollte ein HACCP-Handbuch vorhanden sein und für die laufenden Kontrollen Checklisten geführt werden. Lebensmittelunternehmer können auf „Leitlinien für eine gute Hygienepraxis“ der entsprechenden Branche (z .B. DEHOGA) zur Erfüllung dieser Aufgaben zurückgreifen.
Was bedeutet HACCP-System?
Der Begriff kommt aus dem Englischen und besteht aus den Anfangsbuchstaben der Worte: Hazard (Gefahr) Analysis (Analyse) and Critical (kritisch) Control (Kontrolle) Point (Punkt). Durch eine Gefahrenanalyse und Festlegung von Kontrollpunkten sowie Grenzwerten und geeigneten Überwachungsmaßnahmen, sollen gesundheitliche Gefahren für die Gäste sicher ausgeschaltet werden.
Berliner