Folge-Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) inkl. Bescheinigung

Online-Folgebelehrung gemäß § 42, 43 Infektionsschutzgesetz


Jeder, der im Lebensmittelbereich arbeitet, kennt das Problem: nachdem man sich zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit seine Erst-Belehrung zum Infektionsschutz beim Gesundheitsamt geholt hat, steht alle zwei Jahre die Auffrischung an. Dabei entsteht oft eine Menge Frustration und Kopfschütteln bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Doch zunächst einmal gilt: Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss zum Schutz der Verbraucher einiges beachten. Deshalb regelt das Infektionsschutzgesetz ganz genau, worauf Sie im Umgang mit Lebensmitteln achten müssen. Für alle, die im Lebensmittelbereich beruflich tätig sind, ist daher eine Erstbelehrung zum Infektionsschutz beim Gesundheitsamt unerlässlich und verpflichtend.

Auch nachdem man seine Arbeit aufgenommen hat, muss garantiert werden, dass Sie Ihr Wissen aktuell halten und regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten alle zwei Jahre eine Folge-Belehrung anbieten muss. Das klingt zunächst einmal ganz unkompliziert. Immerhin muss man dafür nicht mehr zum Gesundheitsamt
und die Belehrung kann im Unternehmen oder Online stattfinden.



Welchen Inhalt hat die Folgebelehrung?

Im Infektionsschutzgesetz werden folgende konkreten Anforderungen vorgegeben:

§ 43 Belehrung, Absatz 4: Der Arbeitgeber (oder von ihm Beauftragte) hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.


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Übrigens: Die Zusammenfassung der Belehrung steht in 10 Sprachen zur Verfügung!

english – português – italiano – español – polski – türk – ελληνικά
français – tiếng việt – русский



Was kostet diese Online-Folgebelehrung?

Die Belehrung wurde von der Berliner Hygiene Fachschule konzipiert und dauert in Regel 45 Minuten. Sie wird regelmäßig (entsprechend der aktuellen Rechtslage) überarbeitet und aktualisiert. Als staatlich anerkannte Fachschule sind wir berechtigt, Ihnen die bundesweit anerkannte Bescheinigung für die erfolgreiche Folge-Belehrung gemäß § 43 IfSG auszustellen.

Der Preis dieser ONLINE-Belehrung beträgt 15,00 Euro. Es fallen keine weiteren Kosten für Sie an.




Wie läuft diese Online-Folge-Belehrung ab?


Sie müssen sich zunächst mit Ihren persönlichen Daten korrekt anmelden! *

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben, damit wir Ihnen nach Abschluss der Folgebelehrung die für Sie wichtige Bescheinigung ausstellen können.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung, den persönlichen Registrierungslink und Ihre Rechnung (bitte gleich bezahlen) und können dann ganz nach Ihren zeitlichen Freiräumen die Folgebelehrung absolvieren. Die Folgebelehrung wurde mit Lese-Lektionen und Video-Vorträgen von uns für Sie vorbereitet. Hierbei werden Ihnen die wichtigsten Aspekte zur Einhaltung der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschrieben und erläutert.

Die Belehrung ist mit 3 Lektionen zu absolvieren. Haben Sie einmal Fragen zur Lektion, zum Inhalt oder kommen einfach nicht weiter, können Sie Live-Konsultationen bei uns anfragen. Wir werden dann mit Ihnen einen Live Chat organisieren. Im persönlichem Lernbereich finden Sie hierzu rechts unten den Chat-Button.


* Ihre persönlichen Daten werden nach Absolvierung dieser Belehrung vollständig gelöscht.



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