Sind LMHV und IfSG ausreichend, um eine SARS-CoV-2-Kontamination bei Lebensmitteln zu vermeiden?
Für die Lebensmittelproduktion gelten, nicht erst seit der Corona-Pandemie, strenge Hygienevorschriften die auf Eigenverantortlichkeit beruhen und deren Einhaltung durch amtliche Kontrollen überwacht werden.
Lebensmittelunternehmer sind auch selbst verpflichtet, eigene Hygienekontrollen durchzuführen, diese zu dokumentieren und damit die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Der Zweck der von den Lebensmittelunternehmern durchzuführenden eigenen Hygienekontrollen besteht darin, eine Kontamination von Lebensmitteln durch Krankheitserreger zu verhindern, also auch eine Kontamination der Lebensmittel durch den COVID-19-Erreger.
Zudem sind regelmäßige Schulungsmaßnahmen zu all Vorschriften der Lebensmittelsicherheit vorgeschrieben und durchzuführen, auch damit die Beschäftigten wissen, wie sie Hygienevorschriften bei der Arbeit einhalten und betriebsbezogen umsetzen können.
Zu der in allen Phasen der Lebensmittelerzeugung erforderlichen guten Hygienepraxis gehören die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Lebensmittelproduktionsstätten und der dazugehörigen Ausrüstung zwischen einzelnen Produktionschargen, die Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen verschiedenen Lebensmittelkategorien und Lebensmitteln in verschiedenen Erzeugungsphasen (z. B. zwischen rohen und gekochten Lebensmitteln), die persönliche Hygiene wie das Waschen und Desinfizieren der Hände, das Tragen von Handschuhen und Masken soweit erforderlich, das Tragen spezieller Hygienebekleidung und -schuhe oder das Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei bestimmten Krankheitssysmptomen.
Fazit:
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) können selbstverständlich sichere Lebensmittel für den Verbraucher gewährleisten. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich das konsequente Umsetzen sämtlicher lebensmittelrechtlichen Rahmenbedingungen durch den Lebensmittelunternehmer und seine Beschäftigten.
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