Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß § 4 LMHV und VO (EG) Nr. 852/2004

Online-Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß VO (EG) Nr. 852/2004 und § 4 LMHV



Kurzbeschreibung und Chancen

Diese Pflicht-Schulung ist für alle Personen vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten, transportieren oder z. B. im Einzelhandel in Verkehr bringen.

Auch der Lebensmittelunternehmer selbst muss diese Pflicht-Schulung vor Arbeitsantritt absolviert haben bzw. die Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene belegen können. Übrigens – dies gilt ebenfalls für Ihre Saison- und Aushilfskräfte.

Nach § 2 LMHV ist ein leicht verderbliches Lebensmittel ein Lebensmittel, das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist, und dessen “Verkehrsfähigkeit” nur bei Einhaltung und Überwachung von bestimmten Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.

Die Schulung ist zudem jährlich zu wiederholen und nachzuweisen. Also für diejenigen, die schon
im Lebensmittelbereich arbeiten und deren Wiederholung ansteht, ist diese Online-Schulung eine einfache und schnelle Möglichkeit die Fachkenntnisse aufzufrischen. Auf diese Weise sparen Sie
nicht nur eine Menge Zeit und Geld.


Schulungsinhalte (gemäß Anlage I, LMHV und Anlage 1, VO (EG) Nr.: 852/2004)

  • Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Lebensmittelrecht
  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  • Havarieplanung und Krisenmanagement
  • Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  • Umgang mit Lebensmittelabfällen und anderen Abfällen
  • Reinigung und Desinfektion
  • Anforderungen aus §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz

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empfohlene Lernzeit: 6 Stunden oder individuell
anerkannter Zeitwert: 8 Stunden

Preis: 180,00 Euro (umsatzsteuerfrei)



Fragen und Antworten!


Diese Schulung ist für alle Personen vorgeschrieben, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, zubereiten oder in den Verkehr bringen. Nach § 2 LMHV ist ein leicht verderbliches Lebensmittel ein Lebensmittel, das in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich ist, und dessen Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.

Die Schulung muss vom Unternehmer und seiner Arbeitnehmer (bitte beachten Sie: auch Saison- oder Aushilfskräfte) vor Arbeitsantritt erfolgreich absolviert werden. Die Schulung muss zudem jährlich (Ihnen bekannt auch als “Hygieneschulung”), wiederholt werden.

Bitte beachten Sie: Auch der Lebensmittel-Unternehmer muss seine Fach-Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene seiner zuständigen Behörde nachweisen und diese Kenntnisse mit den vorgegebenen Lerninhalten regelmäßig auffrischen.

Grundlage für diese Pflichtschulung ist die “EU-Basis-Hygieneverordnung” [Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004]. Die Regelungen zur Schulung finden Sie dort in Anhang II Kapitel XII Nr. 1. National wird diese EU-Verordnung mit der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) geregelt und umgesetzt.

Hier wird in § 4 zwingend vorgeschrieben, dass alle Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln, zubereiten oder in den Verkehr bringen eine Lebensmittelhygiene-Schulung nach den Vorgaben der EU-Verordnung absolvieren müssen. Hierbei sind dann die oben genannten Schulungsinhalte zu absolvieren.


Sie müssen sich zunächst mit Ihren persönlichen Daten korrekt anmelden! *

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten korrekt eingeben, damit wir Ihnen nach Abschluss der Schulung die für Sie wichtige Bescheinigung ausstellen können. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung, Ihre Rechnung (bitte am besten gleich bezahlen!) und den persönlichen Registrierungslink. Anschließend können Sie dann entsprechend Ihrer zeitlichen Freiräume die Schulung absolvieren.

Unser Pflichtschulung in der Lebensmittelhygiene gemäß § 4 LMHV ist die Grundlagenschulung, die Sie, auch aus behördlicher Sicht, benötigen, um hygienisch sicher mit Lebensmitteln umgehen zu können. Dabei wurden für Sie Lese-Lektionen, Vorträge, Übungsaufgaben und ganz wichtig: PDF-Unterlagen zum Herunterladen von uns vorbereitet. Hierbei werden Ihnen die wichtigsten Aspekte zur Gestaltung Ihrer betrieblichen Lebensmittelhygiene beschrieben und erläutert.

Die Schulung selbst ist mit 6 Lektionen und einem sehr kleinen Test zu absolvieren. Haben Sie keine Bedenken wegen dem Test; bis jetzt haben alle unsere “Schüler” den Test bestanden, denn es geht hierbei nicht um Schulnoten. UND: Haben Sie einmal Fragen zur Lektion, zum Inhalt oder kommen einfach nicht weiter, können Sie Live-Konsultationen bei uns anfragen. Wir werden dann mit Ihnen einen Live Chat organisieren. Im persönlichem Lernbereich finden Sie hierzu rechts unten den Chat-Button.

Sie können diese Online-Schulung solange nutzen, wie es Ihre zeitlichen Freiräume erlauben. Da es jedoch immer wieder Aktualisierungen und Änderungen durch den Gesetzgeber gibt und wir diese einarbeiten müssen, sollten Sie diese Schulung nicht länger als 4 Wochen nutzen.


* Ihre persönlichen Daten werden nach Absolvierung dieser Schulung vollständig gelöscht.



Als staatlich anerkannte Fachschule besitzen unsere Urkunden (Zertifikate, Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen, etc….) einen sehr hohen Stellenwert und sind selbstverständlich bei allen Behörden und bundesweit anerkannt.

Zudem besitzen unsere Zeugnisse bei einer Vielzahl von Arbeitgebern aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, der Lebensmittelwirtschaft und -industrie oder dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Berufsgenossenschaften, aber auch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie deren Landesorganisationen eine außerordentlich hohe und breite Anerkennung.




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